Am 1. Oktober 2017 ändert sich Einiges beim Einsatz von Drohnen. Drohnenpiloten müssen ab heute einen Drohnenführerschein nachweisen, wenn sie mit dem Fluggerät in die Luft gehen wollen.

Darüber hinaus müssen Flugroboter mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der die die Kontaktdaten des Drohnenhalters vermerkt sind.

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Quelle: www.tagesschau.de vom 01.10.2017